Die Staatsanwaltschaft Hannover hat das Verfahren gegen den Chefredakteur des IT-Fachmagazins iX Jürgen Seeger hinsichtlich einer Strafbarkeit nach § 202c StGB eingestellt.
Seeger hatte sich selbst angezeigt, nachdem mit einer Sonderausgabe der iX eine Software zum Aufdecken von Sicherheitslücken in IT-Systemen vertrieben worden worden war.
Der hierzu einschlägige § 202c StGB lautet wie folgt:
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er