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Ware im Online-Shop falsch ausgezeichnet - dennoch Lieferpflicht

Ein bekannter Versandhändler hatte in seinem Online-Shop Flachbildschirme aus Versehen statt für 1999 Euro für 199 Euro eingestellt gehabt. Da sich der Händler den Kunden den Bildschirm zum niedrigeren Preis zu liefern, klagten zwei Kunden vor dem Amtsgericht Fürth auf Übereignung.

Das Amtsgericht Fürth hat den Versandhändler antragsgemäß verurteilt. Demnach muss dieser die Bildschirme zum Preis von 199 Euro an die Kläger liefern (Az.: 310 C 2349/08 und Az.: 360 C 2779/08 vom 11. August 2009).

OLG Frankfurt a. M.: Kein Auskunftsanspruch des Rechteinhabers über IP-Adressen aus Vorratsdatenspeicherung

Mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 21/09) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass ein Internetprovider nicht verpflichtet ist, IP-Adressen, die ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, an Rechteinhaber herauszugeben.

Sendezeitbegrenzung für Erotikseiten im Internet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in jüngerer Vergangenheit gemeinsam mit der bundesweiten Kontrollstelle jugendschutz.net angefangen, Verfahren gegen Anbieter von Erotikangeboten im Internet zu eröffnen. Diese würden ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche Beschränkungen vor dem Zugriff von Kindern absichern. "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" dürfen demnach nur zwischen 23 und 6 Uhr frei zugänglich sein.

Der aufkommende E-Book-Handel und die Raubkopierer

Dem heise Newsticker zufolge hat der deutsche Buchhandel, das Raubkopieren von E-Books gegebenenfalls mit tausenden von Strafanzeigen zu verfolgen. Dies sei nötig, um eine Bagatellisierung des "organisierten Verbrechens" zu verhindern.

Quelle: heise Newsticker vom 12.03.2009

BGH: Keine Verletzung einer Marke durch Verwendung in Adwords

Dem Bundesgerichtshof zufolge, liegt kennzeichenmässige Nutzung einer Marke von, wenn ein Unternehmen eine fremde Marke als Google Adword verwendet. Da die Suchergebnisse von Adwordstreffern als Anzeige von den Suchmaschinen ausgegeben werden, ist eine Verwechslungsgefahr auszuschliessen. Die Nutzer von Suchmaschinen sind sich im Klaren darüber, dass die unter Anzeigen getrennt aufgeführten Suchergebnisse nicht unmittelbar in Beziehung stünden zu dem eingebenen Suchbegriff.

BGH: Haftung des Inhabers eines ebay-Accounts

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines ebay-Accounts dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.

Betreiber von Social Communities unterzeichnen Verhaltenskodex

Die Betreiber von StudiVZ, SchülerVZ, Lokalisten und wer-kennt-wen.de haben sich verpflichtet, einen 17-seitigen Verhaltenskodex einzuhalten. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) ausgearbeitet.

Neue Abofallen der Connects 2 Content GmbH

Die Verbraucherzentralen sind auf eine neue Form der Abofalle aufmerksam geworden. Die Connects 2 Content GmbH aus Düsseldorf habe bislang eine kostenlose Mitgliedschaft auf ihren Websites www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de angeboten.

Vor wenigen Wochen wurde per E-Mail-Newsletter eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten, wonach im Falle mangelnden Widerspruchs die kostenfreie Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umgewandelt werden. Die Mitgliedschaft koste dann 7 Euro/Monat bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Update vom 11.03.2009:

Einstellung im Verfahren gegen iX Chefredakteur wegen Strafbarkeit gemäß § 202c StGB

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat das Verfahren gegen den Chefredakteur des IT-Fachmagazins iX Jürgen Seeger hinsichtlich einer Strafbarkeit nach § 202c StGB eingestellt.

Seeger hatte sich selbst angezeigt, nachdem mit einer Sonderausgabe der iX eine Software zum Aufdecken von Sicherheitslücken in IT-Systemen vertrieben worden worden war.

Der hierzu einschlägige § 202c StGB lautet wie folgt:

§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

Scout-Schulranzen doch auf ebay

Vor dem Landgericht Berlin (Urteil v. 05.08.2008, Az. 16 O 287/08) wurde festgestellt, dass der Schulranzen Hersteller Scout nicht seinen Vertriebspartnern verbieten kann, die nach dem Hersteller benamten Scout-Schulranzen über ebay zu erkaufen.

Anlaß des Rechtsstreits war, dass Scout sich weigerte einen Vertriebspartner weiter zu beliefern, welcher über seinen ebay-Shop die Schulranzen verkaufte. Scout berufte sich auf die Klausel des Vertriebsvertrages, wonach der Verkauf über ebay nicht gestattet sei.