Sendezeitbegrenzung für Erotikseiten im Internet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in jüngerer Vergangenheit gemeinsam mit der bundesweiten Kontrollstelle jugendschutz.net angefangen, Verfahren gegen Anbieter von Erotikangeboten im Internet zu eröffnen. Diese würden ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche Beschränkungen vor dem Zugriff von Kindern absichern. "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" dürfen demnach nur zwischen 23 und 6 Uhr frei zugänglich sein.